BAUWESEN. - Dekret. - Gebäudeinstandsetzung. - Regelungen für die "Wendung groß- und kleiner Baufälligkeiten in Unseren Schlössern, Amts- Wohnungen, Hof- Gebäuen, und Amts- Häusern" im Kurfürstentum Bayern.

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Artikelnr.
10614EG

Regelungen für die "Wendung groß- und kleiner Baufälligkeiten in Unseren Schlössern, Amts- Wohnungen, Hof- Gebäuen, und Amts- Häusern" im Kurfürstentum Bayern.

Zehnseitiger Typendruck, München, dat. 10.11. 1751, 32,5 x 20,5 cm (Blattgröße).

Das Dekret des Kurfürsten Max III. Joseph ist unterzeichnet vom kurfürstlichen Hofkammersekretär Johann Georg Grauvogl. Die großen Reparauren trägt die Staatskasse, z.B. Mauerwerk, Kamine, Dachstuhl und Eindeckung, Dachrinnen, Gewässerschutz, Brücken und Zufahrten. Die kleinen müssen von den Inwohnern ausgeführt bzw. getragen werden, z.B. Ausbesserung von Fenstern und Türen, Ersatz einzelner Dachziegel, Veränderungen im Gebäude (Zuschnitt der Zimmer, schönere Treppe usw.), Ausbesserungen am Außenputz sowie Anstrich innen und außen. - Vermerk mit alter Tinte.

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