BAYERN. - Investitur der Geistlichen. - Landesväterlich-gnädigste Verordnung des Kurfürsten Max III. Joseph an alle kurfürstlichen Beamten über die rechtmäßige Investitur der Pfarrer bei "Mutationen der Wechselpfarren".

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Artikelnr.
11673EG

Landesväterlich-gnädigste Verordnung des Kurfürsten Max III. Joseph an alle kurfürstlichen Beamten über die rechtmäßige Investitur der Pfarrer bei "Mutationen der Wechselpfarren".

Typendruck, München, dat. 21. Februar 1776, 28 x 15,5 cm (Blattgröße).

Die jeweiligen churfürstlichen Obrigkeiten sollen genau darauf achten, daß ein auf "dergleichen Pfarr präsentierter Priester" den Investiturbrief des Ordinariats vorweisen kann, andernfalls sollen sie ihm "alsbald die Pfarrtemporalien sperren". - Verso Aktenvermerk von alter Hand.

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