BIER. - Braunschweig. - Verordnung, die den Landschaftlichen Biersteuer- Inspektoren von den Braumeistern zu leistende Assistenz betreffend. Dekret des Herzogs Karl Wilhelm Ferdinand von Braunschweig- Lüneburg.
48,00 €
Inkl. MwSt.
Artikelnr.
10629EG
Verordnung, die den Landschaftlichen Biersteuer- Inspektoren von den Braumeistern zu leistende Assistenz betreffend. Dekret des Herzogs Karl Wilhelm Ferdinand von Braunschweig- Lüneburg.
Vierseitiger Typendruck, Braunschweig, dat. 20.11.1795, ca. 22 x 18 cm (Blattgröße).
Die Bauermeister haben den Biersteuerinspektoren "bei Bereisung der Dörfer" die "Gemeinde- Consumtions- Bücher" vorzulegen, zusätzlich müssen die säumigen Biersteuerzahler und -sünder bei der Inspektion anwesend sein. - Geringe Altersspuren.