DRACHSELSRIED. - Urkunde Frath. - Quittung des Hanns Geiger, lediger Bauernsohn "von der Fräth", an seinen Bruder Georg Geiger, "Paur uf der Fräth (=Frath) Gerichts Lündten (=Linden)", für dessen Abschlußzahlung in ihrer Erbauseinand

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Artikelnr.
30707EG

Quittung des Hanns Geiger, lediger Bauernsohn "von der Fräth", an seinen Bruder Georg Geiger, "Paur uf der Fräth (=Frath) Gerichts Lündten (=Linden)", für dessen Abschlußzahlung in ihrer Erbauseinandersetzung nach dem Tod der Eltern.

Zweiseitige Handschrift mit ausgebrochenem Siegel, dat. 14. Juli 1735, 32 x 20,5 cm (Blattgröße).

Gesiegelt von Josef Maria Graf von Cesanna und Colle auf "Langquardt und Panpruckh" (= Langquart und Bonbruck, beide bei Vilsbiburg), "Cämmerer und Pfleger zu Altennussberg und Lündten" (=Altnußberg und Linden, Gemeinde Geiersthal). Siegelzeugen sind "Ferdinant Zirngibel und Joseph Reütter Beede zu gedachten Lündten". Die Familie Geiger bewirtschaftet bis heute den Gutsgasthof Frath. - Längs- und Querfalten, dort hinterlegte Papierdurchbrüche, z.T. angestaubt und fleckig.

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