STEUERN. - Aufhebung von Alkoholsteuern. - Edict, die Aufhebung der im Jahre 1770 erhöheten Steuren und Accisen, auf Bier und Essig, auch Branntewein und Wein betreffend. Dekret des Herzogs Karl Wilhelm Ferdinand von Braunschweig- Lüneb
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Artikelnr.
10631EG
Edict, die Aufhebung der im Jahre 1770 erhöheten Steuren und Accisen, auf Bier und Essig, auch Branntewein und Wein betreffend. Dekret des Herzogs Karl Wilhelm Ferdinand von Braunschweig- Lüneburg.
Vierseitiger Typendruck, Braunschweig, dat. 30.3.1792, ca. 22 x 18 cm (Blattgröße).
Der allgemeine Landtag hatte 1770 zur Tilgung der Landesschulden aus dem Siebenjährigen Krieg diese Sondersteuern auf alkoholische Getränke und Essig bewilligt. Sie sollten 25 Jahre lang in Kraft bleiben. Nun ist es "durch die genaueste Sparsamkeit bey den Ausgaben" usw. gelungen, diese Schulden zurückzuzahlen. "Wir haben also das Vergnügen", diese Steuerlast den Untertanen "noch vor Ablauf der bestimmten 25 Jahre" wieder abnehmen zu können. - Beiliegt: Verordnung des Herzogs Karl aus der Zeit des Siebenjährigen Krieges (1761) über "die fernweite Erhöhung des Bierpreises" mit dem Befehl, "daß es an einem hinlänglichen Vorrate von Bier nie mangele". - Geringe Altersspuren.
Edict, die Aufhebung der im Jahre 1770 erhöheten Steuren und Accisen, auf Bier und Essig, auch Branntewein und Wein betreffend. Dekret des Herzogs Karl Wilhelm Ferdinand von Braunschweig- Lüneburg.
Vierseitiger Typendruck, Braunschweig, dat. 30.3.1792, ca. 22 x 18 cm (Blattgröße).
Der allgemeine Landtag hatte 1770 zur Tilgung der Landesschulden aus dem Siebenjährigen Krieg diese Sondersteuern auf alkoholische Getränke und Essig bewilligt. Sie sollten 25 Jahre lang in Kraft bleiben. Nun ist es "durch die genaueste Sparsamkeit bey den Ausgaben" usw. gelungen, diese Schulden zurückzuzahlen. "Wir haben also das Vergnügen", diese Steuerlast den Untertanen "noch vor Ablauf der bestimmten 25 Jahre" wieder abnehmen zu können. - Beiliegt: Verordnung des Herzogs Karl aus der Zeit des Siebenjährigen Krieges (1761) über "die fernweite Erhöhung des Bierpreises" mit dem Befehl, "daß es an einem hinlänglichen Vorrate von Bier nie mangele". - Geringe Altersspuren.